Arbeitsschutz-Poolsystem für Kleinbetriebe

#1 von jureg , 22.07.2020 19:04

Initiierung eines Poolsystems, zur gemeinsamen Organisation des Arbeitsschutzes mehrerer Kleinstbetriebe

Im Laufe meiner Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit habe ich in Erfahrung gebracht, dass fast 60 % aller sogenannten Kleinstbetriebe (1-10 Mitarbeiter) ihren Arbeitsschutz noch gar nicht, oder nur sehr unzureichend organisieren. Das Hauptproblem liegt dabei darin begründet, dass die meisten dieser Kleinstunternehmer noch selbst aktiv in ihrem Betrieb mitarbeiten und zusätzlich noch ihre administrativen Aufgaben erfüllen müssen. Dadurch schon stark beansprucht fehlt es ihnen einfach an der notwendigen Zeit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz vernünftig zu organisieren.

Für die meisten dieser Kleinstbetriebe wäre also die Regelbetreuung die bessere Alternative, da sie sich selbst nicht um die Organisation kümmern müssen, sondern nur um bestimmte Teilbereiche zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz. Da diese Regelbetreuung in Einzelbetreuung jedoch für die meisten auch mit zu hohen Kosten verbunden ist habe ich mir überlegt, ein Poolsystem für diese Kleinstunternehmer zu konzipieren, das speziell auf die Bedürfnisse von Kleinstbetrieben abgestimmt ist und den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer gemeinsamen Organisation zusammen fasst. Dazu soll das AMS-Musterhandbuch der BGETEM, in einer für diese Kleinstbetriebe modifizierten Form, als Leitfaden dienen. Damit kann man sich an einer bereits erarbeiteten und bewährten Struktur orientieren.

Natürlich können die Kleinstunternehmer alternativ auch am Unternehmermodell teilnehmen, müssen dann aber sowohl die Zeit für die eigene Ausbildung, als auch die Zeit für die Arbeitsschutzorganisation selbst aufbringen.

Da ich viele Jahre selbst Inhaber eines Kleinstbetriebes im Elektrohandwerk mit wenigen Mitarbeitern war, ist mir die Problematik bestens bekannt.
Erst vor wenigen Jahren habe ich die Weiterbildung zur Sifa und Brandschutzfachkraft absolviert und mich mehr aus dem Installationsbereich zurück gezogen.

Im Poolsystem muss der Unternehmer sich nicht grundlegend um die Organisation kümmern, sondern wird fachgerecht betreut und erhält umfangreiche Anleitungen, vorgefertigte Formulare, Listen, Betriebsanweisungen uvm.

Zudem können dann Schulungen, oder auch ASA Sitzungen gemeinsam durchgeführt werden, womit diese Maßnahmen nicht in beengten Räumlichkeiten durchgeführt werden müssen. Ich denke die wenigsten Kleinstunternehmer können entsprechende Schulungs- oder Sitzungsräume bereithalten und verfügen über die technischen Möglichkeiten dazu. Mit vielen Teilnehmern gemeinsam kann man dann recht kostengünstig für jeden, solche Räumlichkeiten anmieten und dort auch das entsprechende Equipment nutzen.

Zum einen, liegt der Nutzen für die beteiligten Betriebe natürlich darin, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und eine rechtssichere Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen, wie sie unter anderem im ArbSchG § 3 und der DGUV-V1 § 2 gefordert sind.

Zum anderen, möchte ich hier die besonderen Vorteile der gemeinsamen Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem „Poolsystem“ herausstellen. Vor allem diejenigen Unternehmer, die nicht selbst am Unternehmermodell teilnehmen möchten, sondern die Regelbetreuung nach DGUV-V2 Anlage 1 vorziehen, finden hier eine gute Alternative. Die Unternehmer werden gemeinsam durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten, was vor allem den Zeitaufwand und somit auch die Kosten für jeden einzelnen Teilnehmer reduziert.

Gegenseitiger Ansporn und Erfahrungsaustausch sprechen ebenso dafür, wie gemeinsame Aktionen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter Beteiligung der Mitarbeiter. Höhere Akzeptanz für den Arbeitsschutz bei den Mitarbeitern, gerade wenn es z.B. um die Sicherheitsunterweisungen geht. Wenn ein Unternehmer sich vor wenige Mitarbeiter stellt und diese unterweisen möchte, wird er meist nur belächelt. Wird daraus jedoch eine überbetriebliche Veranstaltung gemacht, an der dann alle Mitarbeiter der beteiligten Betriebe teilnehmen, hat diese Aktion im „Seminarstil“ gleich eine ganz andere Bedeutung. Weiter sind hier zu nennen die Wettbewerbsvorteile und höhere Akzeptanz bei Kunden - vor allem bei Industriekunden, durch den Einsatz eines strukturierten Arbeitsschutzmanagementsystems und die Förderung, sowohl der Leistungsfähigkeit, als auch der Leistungsbereitschaft, von Mitarbeitern.

Natürlich können auch Unternehmen, die bereits am Unternehmermodell teilgenommen haben und im Rahmen einer bedarfsorientierten Betreuung nach DGUV-V2 Anlage 3 weitere Beratung wünschen, von den Vorteilen des Poolsystems profitieren.

Nach einer ersten Einschätzung und unter der Vorraussetzung, dass sich genügend Betriebe dazu finden, könnten sich die Kosten für die Betriebe wie folgt gestalten.

- Betriebe bis 3 Mitarbeiter 25,00 € Monatsbeitrag
- Betriebe bis 7 Mitarbeiter 50,00 € Monatsbeitrag
- Betriebe bis 10 Mitarbeiter 90,00 € Monatsbeitrag
- Betriebe mit über 10 Mitarbeitern auf Anfrage.

Dazu kommt eine einmalige Pauschale, für die Erstaufnahme - Betriebsbesichtigung und Feststellung des Ist-Standes der Arbeitsschutzorganisation.
Diese Pauschale beträgt 150,00 einmalig zuzüglich. Anfahrt und MwSt

Für anzumietende Räume zu Schulungszwecken und Sitzungen werden die Kosten anteilig berechnet (Mitarbeiteranzahl als Verteilschlüssel)

Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung

Mobil über 01773734580, oder per Mail an Sifa@juergen-regitz.de

LG
Jürgen Regitz
Admin und Forenbetreiber


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jureg
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zuletzt bearbeitet 22.07.2020 | Top

   


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